Prüfung der Löschwasserleitungen

Hydrant

Löschwasseranlagen

Die Werkfeuerwehr ist auf dem Gelände des KIT-Campus Nord für die Prüfung der Löschwasseranlagen verantwortlich. Die Prüfungen umfassen ca. 280 Löschwasseranlagen, welche in trockene Löschwasseranlagen und Wandhydranten gegliedert sind.

Die Instandhaltungsmaßnahmen sind in Zeitabständen entsprechend den  Herstellerangaben von zwei Jahren bei Löschwasseranlagen ,,trocken „ und längstens einem Jahr bei Wandhydrantenanlagen durchzuführen.

Die Durchführung muss durch einen Sachkundigen erfolgen.

Unabhängig davon sind die nach anderen Vorschriften (z. B. Prüfverordnungen nach Landesbaurecht) gegebenenfalls erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige durchzuführen.

 

Wandhydranten

Aufgrund brandschutztechnischer Vorgaben werden nach DIN 1988 und DIN 14461 sogenannte Wandhydranten Anlagen verbaut.

Diese Wandhydranten dienen dem Betriebspersonal um erste Löschmaßnahmen einzuleiten, je nach Wandhydrant wird dieser auch durch die Feuerwehr genutzt, um im Falle eines Brandes das Vorgehen im Gebäude zu erleichtern.

Bei Wandhydranten wird grundsätzlich zwischen Typ “S“ für reine Selbsthilfe und Typ “F“ welcher auch für die Feuerwehr genutzt wird unterschieden. Diese Anlagen können als “Nass“ Anlagen aber auch als Nass/Trocken Anlagen verbaut werden.

Eine Variante ist die „Steigleitung Trocken“ welche ausschließlich durch die Feuerwehr genutzt wird.

Diese Anlagen müssen durch Sachkundige im jährlichen bzw. zwei jährlichen Rhythmus entsprechend der in der DIN stehenden Vorgaben geprüft werden.

Ansprechpartner
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