Im Akkreditierungsumfang enthaltene Bestrahlungsanlagen:
- kollimierte Cs-137 Strahlenfelder mit vier in 10er Potenzen abgestuften Quellen
- Beta-Bestrahlungsanlage: PTB-Sekundärnormal Sr-90/Y-90 und Kr-85
Nicht im Akkreditierungsumfang enthaltene Bestrahlungsanlagen:
- 1 Weichstrahl-Röntgenröhre bis 60 kV
- 1 Hartstrahl-Röntgenröhre bis 300 kV
- Neutronen-Bestrahlungsanlage (Cf-252-Quelle)
Bestrahlungen unter Kalibrierbedingungen in Photonen und Betastrahlungsfeldern. Dazu gehören:
- Kalibrierung von Strahlenschutzmessgeräten
- Eichfristverlängerungen nach der Eichordnung für Photonendosimeter
- Funktionsprüfung an Strahlenschutzmessgeräten
- Bereitstellung der Photonen-Bestrahlungsanlage für das Eichamt Baden-Württemberg
- Bestrahlung von Prüflingen und Proben für Forschung und Entwicklung
Bestrahlungen an den Röntgenanlagen und den Neutronenbestrahlungsanlagen werden in Analogie zu den akkreditierten Bereichen durchgeführt, sind jedoch z. Zt. nicht Teil des Akkreditierungsumfanges.