Sicherheitsbevollmächtigter

Der Sicherheitsbevollmächtigte nimmt für das Präsidium alle Aufgaben wahr, die mit der radiologischen und konventionellen technischen Sicherheit sowie der Campussicherheit zusammenhängen. Der Sicherheitsbevollmächtigte ist organisatorisch dem Vizepräsidenten für Wirtschaft und Finanzen zugeordnet. Er führt seine Aufgabe mit Hilfe der Stabsstelle Sicherheit und Umwelt (SUM) durch, deren Leiter er ist.

Der Sicherheitsbevollmächtigte hat mindestens zwei Stellvertreter. Diese werden vom Präsidium im Benehmen mit dem Sicherheitsbevollmächtigten schriftlich bestellt.

Insbesondere erfüllt der Sicherheitsbevollmächtigte folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Koordinierung der hierbei durchzuführenden Maßnahmen,
  • Erfüllung der Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen für das KIT einschließlich der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Strahlenschutzbeauftragten,
  • Unterstützung der in den Organisationseinheiten des KIT für die Sicherheit Verantwortlichen insbesondere auch bei der Wahrnehmung der übertragenen Unternehmeraufgaben sowie bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen,
  • Pflege des KIT-übergreifenden sicherheitstechnischen Regelwerks,
  • Abwicklung der aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder sonstiger Bestimmungen erforderlichen Genehmigungsverfahren (mit Ausnahme der Baugenehmigungen nach der Landesbauordnung) für die Organisationsein­heiten des KIT
  • Organisation der Bestellung der auf Grund von Gesetzen, Verordnungen oder Regelwerken zu bestellenden Beauftragten,
  • Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Sicherheitsorganisation, wie sie im Alarmplan und der allgemeinen Sicherheitsregelung des KIT beschrieben ist,
  • Sicherstellung der fristgerechten Information der Aufsichtsbehörden bei außerordentlichen sicherheitstechnischen Vorkommnissen entsprechend der Melderegelung,
  • Prüfung von Bauvorhaben auf Vorlage nach radiologischen oder konventionellen Sicherheitsgesichtspunkten,
  • monatlicher Bericht an das Präsidium über wichtige Vorgänge. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen ist das Präsidium unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Sicherheitsbevollmächtigte das Recht und die Pflicht

  • im Rahmen seiner Aufgaben Maßnahmen anzuordnen und Weisungen zu erteilen, wenn die Sicherheit dies erforderlich macht,
  • von den Mitarbeitern des KIT die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte einzuholen.