Biologische Sicherheit

Am KIT gibt es eine Vielzahl an Laboren, die mit biologischen Arbeitsstoffen (biologischen Gefahrenstoffen) arbeiten. Je nach biologischem Arbeitsstoff sind unterschiedliche Rechtsgebiete zu beachten, die zum einen den Schutz der Mitarbeitenden und zum anderen den Schutz der Umwelt als Ziel haben. Zu diesen zählen unter anderem die Biostoffverordnung (BioStoffV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Gentechnikgesetz (GenTG), die Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSeuchErV) und das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG).

Im Bereich der biologischen Sicherheit übernimmt SUM mit den Abteilungen SUM-BG und SUM-ZB die Behördenkommunikation und erfüllt zentral gesetzliche Kontrollfunktionen.

SUM-BG erwirkt hierzu stellvertretend für das Präsidium sämtliche notwendigen Genehmigungen und Zustimmungsbescheide. Dazu werden zentrale administrative Aufgaben übernommen. SUM-BG ist der zentrale Ansprechpartner für Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und übernimmt die Abwicklung und Terminverfolgung von Verfahren. SUM-ZB stellt den zentralen „Beauftragten für biologische Sicherheit“ (BBS) nach GenTG und stellt dessen Weisungsfreiheit sicher. Der BBS übernimmt zentral eine Überwachungsfunktion der biologischen Labore, vor allem der gentechnischen Anlagen. Er berät außerdem das KIT als Betreiber zahlreicher gentechnischer Anlagen.

Zusammen unterstützen und beraten der BBS und SUM-BG die Forschenden an den Instituten bezüglich der rechtskonformen Umsetzung ihrer Forschungsvorhaben.