Beförderungsleitstelle

Die Beförderung von radioaktiven Gefahrgütern der Klasse 7 wird durch die Beförderungsleitstelle, die von SUM betrieben wird, zentral gesteuert.

Eine Organisationsanweisung des KIT-Sicherheitsbeauftragten verpflichtet alle Strahlenschutzbeauftragten, bei Beförderungen radioaktiver Stoffe die Entscheidungs- und Ausführungskompetenz der Beförderungsleitstelle zu nutzen.

Die dazu getroffenen verbindlichen internen Festlegungen sind in der „Ordnung der Beförderung von radioaktiven Stoffen vom und zum Karlsruher Institut für Technologie (Versandordnung radioaktive Stoffe)“ geregelt. Im Gegenzug sind die Strahlenschutzbeauftragten von den Versandaufgaben und der damit einhergehenden Verantwortung entlastet.

Die Beförderungsleitstelle organisiert und koordiniert die Versandvorbereitungen und stellt die Einhaltung der durch das KIT zu erfüllenden Pflichten der nationalen und internationalen Vorschriften über die Beförderung radioaktiver Stoffe sicher. Dies betrifft nicht nur die typischen Gefahrgutvorschriften, sondern auch die beförderungsrelevanten Pflichten aus dem Atomgesetz (AtG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Auch bei der Entgegennahme von angelieferten Radioaktivsendungen übernimmt die Beförderungsleitstelle die Erfüllung der damit zusammenhängenden Rechtspflichten und die Koordination zwischen den Beteiligten.