Strahlenschutz

Die Aufgaben des operativen Strahlenschutzes umfassen die Bereitstellung von Strahlenschutzpersonal einschließlich der Messgeräte zur Durchführung der radiologischen Arbeitsplatzüberwachung, der Messungen nach § 58 StrlSchV zur Wiederverwendung, oder Reparatur und der Freigabemessungen nach §§ 31ff StrlSchV vor Ort.

Die Gruppe Arbeitsplatzüberwachung unterstützt die Strahlenschutzbeauftragten des KIT in der Wahrnehmung ihrer Pflichten gemäß Strahlenschutz- und/oder Röntgenverordnung. Der Umfang der Zusammenarbeit ist teilweise in Abgrenzungsregelungen zwischen SUM und den entsprechenden Organisationseinheiten festgelegt.

Die Mitarbeiter der Arbeitsplatzüberwachung sind dezentral in den einzelnen Bereichen des KIT tätig. Nach Lage der zu überwachenden Gebäude und den anfallenden Strahlenschutzaufgaben werden einige Mitarbeiter vor Ort stationär, andere nur temporär eingesetzt.

Gebäude, Überwachungsbereiche und Kontrollbereiche, in denen genehmigungspflichtig mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden routinemäßig durch Oberflächenkontaminations-, Wischproben- und Raumluftmessungen überwacht.