Buchführungen und Meldungen

SUM erfüllt eine Reihe von Dokumentations- und Buchhaltungspflichten, die aus einschlägigen Rechtsvorschriften und Genehmigungsauflagen resultieren und zentral geführt werden. Darüber hinaus kommt SUM den Meldepflichten insbesondere gegenüber Aufsicht führenden Institutionen nach.

 

Buchführung radioaktiver Stoffe

Aufgrund der sich aus der Strahlenschutzverordnung und aus behördlichen Auflagen ergebenden Buchführungs- und Mitteilungspflichten muss das KIT im Laufe eines Jahres regelmäßig eine Vielzahl von Berichten und Anzeigen erstellen und den jeweils zuständigen Behörden Mitteilungen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigem Verbleib von radioaktiven Stoffen, übersenden.

Daneben ergeben sich im Rahmen des internationalen Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und zur Nichtverbreitung von Kernwaffen umfangreiche Buchführungs- und Berichtspflichten gegenüber EURATOM und der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA aus dem Umgang mit Kernmaterial am KIT.

SUM-ST-A sorgt für die vorschriftsmäßige Durchführung der dazu notwendigen Aufgaben, insbesondere für die Erledigung der damit einhergehenden Behördenkorrespondenz für das KIT.