Gefahrgut

Beförderungen gefährlicher Güter für das KIT finden im Straßen- und im Luftverkehr, gelegentlich auch im Seeverkehr statt. Regelmäßig werden gefährliche Güter fast aller Gefahrgutklassen versendet und empfangen.

Aufgrund des großen Umfangs und der erheblichen Änderungsdynamik der gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind im KIT Campus Nord alle Tätigkeiten, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängen, auf wenige ausgewiesene Organisations- bzw. Dienstleistungseinheiten konzentriert. Diese sollen das wissenschaftliche und sonstige Personal in den Instituten von der Anwendung der komplexen und kurzlebigen Gefahrgutvorschriften so weit wie möglich entlasten.

Die Beförderung von radioaktivem Gefahrgut wird durch die Beförderungsleitstelle zentral gesteuert.

Die Beförderungsvorbereitung und der Versand aller Gefahrgüter, die nicht radioaktiv und die keine Abfälle sind, also z.B. Chemikalien oder gefährliche Betriebsmittel, finden am KIT Campus Nord durch die Versandstelle der Dienstleistungseinheit Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft (EVM-MW) statt.

Der Empfang von Gefahrgut und das Entladen der Fahrzeuge erfolgt am KIT Campus Nord über den zentralen Wareneingang beim Chemikalienlager. Dort werden alle gefährlichen Güter einer gefahrgutrechtlichen Eingangskontrolle unterzogen und anschließend in den Originalverpackungen unterschiedlicher Größe innerbetrieblich weitertransportiert und verteilt.

Eingehende Tanktransporte und Anlieferungen von Druckgasflaschen werden nach der Eingangskontrolle durch das Personal der Versandstelle direkt an die Entladeeinrichtungen bei den Organisationseinheiten weitergeleitet. An den KIT-Standorten Campus Süd, Ost und West findet die Belieferung der Institute mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern unmittelbar statt.

Entsprechend der „Versandordnung Gefahrgut 2010“ des KIT erfolgt wie bei den radioaktiven Stoffen auch der Versand und Empfang gefährlicher Güter auf dem KIT-Campus Nord über eine zentrale Stelle. Alle Institute, Einrichtungen und Organisationseinheiten, die gefährliche Stoffe versenden, sind aufgrund der Versandordnung Gefahrgut angewiesen, dazu die Versandstelle bei der Abteilung EVM-MW zu beauftragen.

Gemäß  den Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist am KIT ein Gefahrgutbeauftragter bestellt. Seine Rechtsstellung sowie seine Aufgaben beratender und überwachender Art sind in der GbV definiert.