Durch die Novellierungen im Strahlenschutzrecht wurde die Gesetzesgrundlage auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst und angesichts des natürlich vorkommenden radioaktive Edelgas Radon ausgeweitet.

Insbesondere für die Verantwortlichen für Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten gibt es im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes und der Ausweitung der Radonthematik neue Verpflichtungen.

Neben der schon zuvor bestehenden Messpflicht für Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, Radonheilbädern und Radonheilstollen, sowie Anlagen der Wassergewinnung,-aufbereitung und –verteilung (Anlage 8 StrlSchG), müssen nun auch Messungen an allen Arbeitsplätzen durchgeführt werden, die sich in Erd- oder Kellergeschoss in einem Radonvorsorgebieten befinden. 

Muss ich Radon messen lassen?

Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon nach Anlage 8 StrlSchG

Untertägige Bergwerke, Schächte, Höhlen und Besucherbergwerke

Radon gast aus fast allen Gesteinen aus. Aus diesem Grund kann in Bergwerken die Radonkonzentration erheblich ansteigen.

Radonheilbäder und Radonheilstollen 

In Radon-Heilbädern und -Heilstollen sind Beschäftigte durch den täglichen Aufenthalt in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration gefährdet.

Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung

Bei der Förderung des Grundwassers aus der Tiefe in die Wasserwerke, gast Radon, ähnlich wie Kohlensäure, aus und gelangt über diesen Weg dort in die Raumluft. Auch der direkte Weg aus dem Boden in die Wassergewinnungsanlagen ist möglich. Durch unzureichende Belüftung oder Verschluss von Räumen, kann es hier zu einer beträchtlichen Erhöhung der Konzentration des Edelgases kommen.

Informationen zur Durchführung von Messungen finden Sie hier. 

Durchführung von Radonmessungen an Arbeitsplätzen

Das Radonlabor ist anerkannte Messstelle für die Durchführung von Radonmessungen gemäß §127 StrlSchG
Radonexposimeter und Expositionsprotokoll SUM KIT
Radonexposimeter und Expositionsprotokoll

Das Karlsruher Radonlabor stellt für die Ermittlung der Radon-Exposition an Arbeitsplätzen geeignete ortsgebundene Exposimeter zur Messung der Radonkonzentration in der Raumluft zur Verfügung.

Erstmessungen (§127 (1) StrlSchG) oder Kontrollmessungen (§128 (2) StrlSchG) werden in der Regel über eine Gesamtdauer von 12 Monaten durchgeführt.

Zur Erhebung der Radonexposition mit den Karlsruher Exposimetern sind einige aufeinanderfolgenden Schritte für die Auswertung der Messdaten nötig.

1. Ermittlung des Bedarfs an ortsgebundenen Exposimetern

Grundsätzlich muss in jedem Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, gemessen werden. Nach dem
Strahlenschutzgesetz ist die Definition für einen Arbeitsplatz: jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält.
Für die Ermittlung des Bedarfs an ortsgebundenen Exposimetern können sogenannte Konformitätsbereiche bestimmt werden. Dabei handelt es sich um aneinander angrenzende Räume mit identischen oder sehr ähnlichen Eigenschaften, sodass mit einer einheitlichen Radonkonzentration gerechnet werden kann. Die Bereiche werden hauptsächlich über Kriterien wie gleiche Art der erdberührenden Gebäudeflächen, gleiche Lüftungsbedingungen sowie gleiches Temperaturniveau definiert. Aber auch Eigenschaften wie Wandtyp, Fundamente, Wasserversorgung und –nutzung, Öffnungen, usw. können zur Definition der Bereiche betrachtet werden.

                           Beispiel für die Festlegung von Konformitätsbereichen

In jedem Konformitätsbereich muss mindestens ein Messgerät aufgestellt werden. Bei großen Konformitätsbereichen wird mindestens ein Messgerät je 200 m² benötigt. Je Gebäude müssen mindestens zwei Messgeräte aufgestellt werden.

2. Bestellung der Exposimeter

Die Messgeräte können Sie bei uns online bestellen. 

3. Auslegen der Exposimeter

Die Messorte sind so auszuwählen, dass sie repräsentativ für die Radon-Aktivitätskonzentration an dem jeweiligen Arbeitsplatz sind. Die normalen Nutzungs-und Aufenthaltsbedingungen in den Räumlichkeiten dürfen während der Messung nicht verändert werden. Das Radonmessgerät sollte mindestens 10 bis 20 cm von der Wand, nicht direkt am Fenster oder einer Heizung und in rund 1 bis 2 m Höhe positioniert werden.
Das Exposimeter kann etwa auf ein Regal oder auf einen Schrank gelegt oder an eine Lampe gehängt werden. Es sollte während der Radonmessung nicht nass werden. Der sichtbare weiße Filter darf nicht beschädigt werden. Die Seite mit den sichtbaren weißen Filteröffnungen darf während der Messung nicht verdeckt werden. 

Nach Auswahl der Messorte können die Messgeräte aus der Aluminiumverbundtüte entnommen werden. Schneiden Sie hierfür das Ende der Tüte an der Schweißnaht auf. Bitten werfen Sie die Aluminiumverbundtüten sowie den Brief/das Paket nicht weg, beides soll zur Rücksendung der Messgeräte an das Labor verwendet werden. 

Messzeitraum 

4. Dokumentation des Auslegeorts und der Auslegedauer

Nach dem Aufstellen / Aufhängen der Radonmessgeräte bitten wir um die Dokumentation des Messortes und des Messbeginns im beigefügten Expositionsformular.

5. Zurücksenden der Exposimeter

Nach Ablauf des Messzeitraumes stecken Sie die Radonmessgeräte in die Aluminiumverbundtüten zurück und verschließen sie mit einem Klebestreifen (z. B. Tesafilm) möglichst luftdicht. Tragen Sie das Ende der Messung auf den Aluminiumverbundtüten und im Expositionsprotokoll ein.
Versenden Sie die Aluminiumverbundtüte(n) und das Expositionsprotokoll im Brief/ Paket mit dem beigefügten Rücksendeaufkleber an die Messstelle zurück.

6. Ergebnismitteilung vom Karlsruher Radonlabor

Die Ergebnisse Ihrer Radonmessung erhalten Sie wenige Wochen nach der Rücksendung Ihrer Messgeräte auf dem Postweg zugesandt.

Die Ergebnisse können anhand der zur Verfügung gestellten Bewertungskriterien eingeordnet werden.

Arbeitsplätze in Anlagen der Wasserversorgung


Für die Bestimmung eines repräsentativen Werts der Radonbelastung an einem Arbeitsplatz sind vom Gesetz Messungen über einen Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen. Für Wasserwerke/ Trinkwasserversorgungen wird jedoch empfohlen, Messungen mit verkürzter Messzeit durchzuführen, um bei besonders hohen Expositionen eine Überexposition zu vermeiden.

Für die Messung in Wasserwerken werden pro Messort immer zwei Radon-Exposimeter benutzt, die jedoch zeitversetzt nacheinander ausgelegt werden, so dass, wenn möglich, unterbrechungslos Messergebnisse für 12 Monate vorliegen.

Für die Auswahl der Arbeitsplätze und der entsprechenden Expositionszeit wird eine Unterscheidung in folgende 3 Bereiche empfohlen:  

Bereich A: Quellen, Sammelschacht, Brunnen, Wasseraufbereitung und Hochbehälter

Hier wird empfohlen das erste Exposimeter für 14 Tage auszulegen und anschließend gegen das zweite zu tauschen. Nach Auswertung des ersten Exposimeters erhalten Sie vom Radonlabor eine Rückmeldung, wie lange das zweite maximal ausgelegt werden kann, ohne dass eine Überexposition zu erwarten ist.

Bereich B: Büros, Lager und Werkstätten mit Verbindung zu Anlagen aus Bereich A

Für Bereiche wie Büros, Lager und Werkstätten, die eine Verbindung zu Anlagen aus Bereich A haben, wird empfohlen das erste Exposimeter für 2 Monate auszulegen und anschließend gegen das zweite zu tauschen. Ebenso wie bei den Exposimetern aus Bereich A erhalten Sie nach der Auswertung des ersten Exposimeter eine Einschätzung wie lange das zweite Exposimeter maximal ausgelegt werden darf.

Bereich C: Büros, Lager, Werkstätten ohne Verbindungen zu Anlagen aus Bereich A

C: Für Bereiche wie Büros, Lager und Werkstätten ohne Verbindungen zu Anlagen nach Bereich A besteht nach Gesetz nur eine Messpflicht, wenn sich die Arbeitsplätze innerhalb eines Radonvorsorgegebietes im Keller-oder Erdgeschoss befinden. Anderenfalls wir eine freiwillige Messung empfohlen. Dabei ist eine einfache Jahresmessung ausreichend.