Radon in Trinkwasser

Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkWV) werden nun auch Radioaktivitätsparameter in die Verordnung aufgenommen. In Anlage 3a werden Parameterwerte für Tritium und Radon im Trinkwasser von 100 Bq/L und ein Parameterwert für die Richtdosis von 0,1 mSv/a festgelegt.

Für die Bestimmung der Radonkonzentration wird eine Erstuntersuchung über ein Jahr vorgeschrieben. Die Radon-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser darf im Mittel von vier Quartalen den Wert von 100 Bq/L nicht überschreiten.

Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers werden dann erforderlich, wenn bei der Erstuntersuchung eine Überschreitung eines oder mehrerer Radioaktivitätsparameter(s) vorliegt. Je nach Wassertagesproduktion/ Wassertagesabgabe sind unterschiedliche Anzahlen von Jahresuntersuchungen notwendig.

Trinkwasseruntersuchungsstelle:

Das Physikalische Messlabor ist auf der Liste der Untersuchungsstellen nach §15 Abs. 4 Satz 4 der Trinkwasserverordnung für das Land Baden-Württemberg gelistet und bietet die Dienstleistungen für den radiologischen Untersuchungsbereich des Trinkwassers an.

Messung der Radon-Aktivitätskonzentration

Die Radioanalytischen Labore im KIT sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert für die "Bestimmung von natürlichen und künstlichen Radionukliden in festen und flüssigen Proben". Dazu gehört auch das Schnellverfahren zur Bestimmung von Radon-222 im Trinkwasser nach der Messanleitung H-Rn-222-TWASS-01 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

Das dabei angewandte Messverfahren kommt ohne aufwändige Probenvorbereitung aus und ist daher relativ kostengünstig. Nachdem die Wasserproben im Labor angekommen sind, werden mit je 10 ml des Wassers und 10 ml eines sogenannten Flüssigszintillations-Cocktails direkt die Messproben hergestellt. Diese werden in einem Flüssigszintillationszähler (LSC, liquid scintillation counter) ausgemessen. Eine Messzeit von 15 Minuten ist ausreichend, um eine Nachweisgrenze der Radon-Aktivitätskonzentration zum Zeitpunkt der Messung von 0,3 Bq/L zu erreichen. Da Rn-222 mit seiner Halbwertszeit von 3,8 Tagen relativ schnell zerfällt, ist die Aktivitätskonzentration zum Zeitpunkt der Probennahme höher als bei der Messung. Damit erhöht sich auch die Nachweisgrenze für die eigentliche Radon-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser, je nachdem wieviel Zeit vergangen ist. Wird die Probe spätestens 6 Tage nach der Entnahme im Messlabor analysiert, so kann immer noch eine sehr niedrige Nachweisgrenze der Radon-Aktivitätskonzentration zum Zeitpunkt der Probennahme von 1 Bq/L erreicht werden. Die nach Trinkwasserverordnung erforderliche Nachweisgrenze von 10 Bq/L wird somit sicher eingehalten.

Sehr wichtig ist es, bei der Probennahme besonders sorgfältig darauf zu achten, dass das Edelgas nicht aus dem Wasser entweichen kann. Daher ist streng nach unserer Anleitung für die Probennahme vorzugehen.

Weitere Trinkwasser-Analysen, wie z.B. auf Gesamt-Alpha-Aktivitätskonzentration (Screening-Verfahren für die Richtdosis), Tritium und andere Radionuklide, können von den Radioanalytischen Laboren ebenfalls durchgeführt werden. Die aktuell gültigen Analysenpreise finden Sie in unserer Preisliste.

Um uns einen Auftrag zu erteilen, können Sie ein Bestellformular ausfüllen. Dieses senden Sie uns dann bitte mit Ihrer Unterschrift zu. Bitte schicken Sie die Proben erst nach telefonischer Terminabsprache mit den Ansprechpartnern in den Radioanalytischen Laboren (siehe rechte Spalte).